Wie hoch sollte der Erbbauzins sein? Im zweiten Teil unserer Serie zum „Mustervertrag Erbbaurecht“, veröffentlicht vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), geht es darum, wie sich wirtschaftliche Interessen und bezahlbare Mieten miteinander verbinden lassen.

Der Mustervertrag erläutert verschiedene Ansätze für die Ermittlung und Anpassung des Erbbauzinses:

Marktgerecht ermitteln
In der Praxis wird der Erbbauzins meist auf Basis des Bodenwerts berechnet. Für den anfänglichen Zinssatz zeigen die Erläuterungen verschiedene Verfahren. Ist eine spätere Anpassung des Erbbauzinses an den Verbraucherpreisindex vorgesehen, kann sich der anfängliche Erbbauzinssatz beispielsweise an langfristigen Baufinanzierungszinsen orientieren.

Miet- und Belegungsbindungen
Miet- und Belegungsbindungen können die Ertragsmöglichkeiten einschränken. Der Mustervertrag empfiehlt, zunächst geeignete Fördermöglichkeiten zu nutzen. Reichen diese nicht aus, kann eine Reduktion des Erbbauzinses in Betracht kommen.

Die langfristige Entwicklung regeln
Zur Wertsicherung sieht der Mustervertrag eine automatische Anpassung an den Verbraucherpreisindex vor. Als Alternative nennt er den Teilindex der Nettokaltmieten. Vorgeschlagen wird ein Turnus von drei Jahren; längere Zeiträume sind möglich.

Entscheidend ist das Zusammenspiel: Anfänglicher Erbbauzins, soziale Bindungen und spätere Anpassungen müssen zusammenpassen, damit das Erbbaurecht für beide Seiten langfristig tragfähig bleibt.

Sie möchten die Verwaltung Ihrer Erbbaurechte in erfahrene Hände geben? Wir unterstützen Sie – von der Erbbauzinsberechnung bis zum Fristenmanagement. Sprechen Sie uns gern an:
https://www.domiterra.de/kontakt/

Zum Mustervertrag Erbbaurecht

Wie können Erbbaurechtsverträge dazu beitragen, bezahlbares Wohnen im Geschosswohnungsbau zu ermöglichen? Dafür hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Juli 2026 den „Mustervertrag Erbbaurecht“ veröffentlicht. In unserer neuen Serie stellen wir zentrale Inhalte vor und erläutern, was sie für Erbbaurechtsgeber und die Verwaltung ihrer Verträge bedeuten.

Zum Auftakt: Für wen ist der Mustervertrag gedacht – und was soll er erreichen?

Bezahlbaren Wohnraum ermöglichen
Der Mustervertrag ist auf Neubauprojekte im Geschosswohnungsbau zugeschnitten. Er soll helfen, wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Ziele zu sichern und zugleich attraktive Bedingungen für Investitionen zu schaffen. Dafür müssen die Verträge für beide Seiten wirtschaftlich tragfähig sein.

Orientierung für die Vertragsgestaltung geben
Insbesondere Kommunen, Stiftungen und andere gemeinwohlorientierte Grundstückseigentümer erhalten konkrete Formulierungsvorschläge, Varianten und ausführliche Erläuterungen. Das erleichtert auch Akteuren mit wenig Erfahrung den Einstieg.

Die wesentlichen Themen zusammenführen
Vom Erbbauzins über soziale und ökologische Bindungen bis zu Verkauf, Heimfall und Vertragsende: Der Mustervertrag bietet verschiedene Bausteine, die für das jeweilige Vorhaben ausgewählt und angepasst werden müssen.

In Teil 2 unserer Serie geht es um den Erbbauzins – zwischen Rendite und Gemeinwohl.

Mit oder ohne Mustervertrag: Die Verwaltung von Erbbaurechten ist eine komplexe Aufgabe. Wenn Sie sich dabei Unterstützung wünschen, sprechen Sie uns gern an: https://www.domiterra.de/kontakt/

Zum Mustervertrag Erbbaurecht

Die Verwaltung von Erbbaurechten fängt bei uns mit der Akten- und Datenaufbereitung, also einer vollständigen Datenrevisoin an, um einen einheitlichen und validen Bearbeitungsstand sicherzustellen.

Damit verbunden ist die Zusammenstellung der Erbbaurechtshistorie für eine rechtssichere Verwaltung Ihrer Verträge. Dies beinhaltet auch die Aufbereitung von Sachverhalten für die erstmalige Durchführung der Erbbauzinsanpassungen.

Im Rahmen der Datenrevision prüfen und bewerten wir darüber hinaus komplexe Sachverhalte, insbesondere vertragliche Regelungen.

Die Vervollständigung Ihrer Akten im Zuge der Aufbereitung sowie die zuverlässige Pflege der Bestandsdaten gehören für uns zum Tagesgeschäft.

Verwaltung Ihrer Erbbaurechtsverträge und weiteren Liegenschaftsverträge. Wir übernehmen für Sie Datenerfassung, regelmäßige Pflege und die Kommunikation mit Ihren Erbbauberechtigten.

Wir übernehmen für Sie sämtliche Aufgaben, die für die Übertragung und Belastung von Erbbauchten erforderlich sind. Dazu gehören die Prüfung und Korrektur von Erbbaurechtskaufverträgen, Grundschuldbestellungsurkunden und Stillhalteerklärungen sowie die Sicherstellung der zukünftigen Erbbauzinszahlungen.

Weiterhin kümmern wir uns um die Erstellung der notwendigen Zustimmungserklärungen, die Kontrolle der Grundbucheintragungen und sind für Sie Ansprechpartner für Notare, Käufer, Erbbaurechtsnehmer sowie Banken und Makler.

Abschließend sorgen wir für die Übernahme der Käufer als neue Erbbauberechtigte in die Buchhaltung.

Im ersten Schritt prüfen wir die Wertsicherungsklausel im Zuge der Übernahme der Verwaltung. Darauf basierend erstellen wir die individuelle Berechnung unter Berücksichtigung der vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben, wie § 9a ErbbauRG.

Wir übernehmen für Sie die professionelle und seriöse Mitteilung der Anpassung des Erbbauzinses an die Erbbauberechtigten mit entsprechenden Nachweisen. Darüber hinaus sind wir telefonischer Ansprechpartner für Erbbauberechtigte bei Fragen zur Wertsicherung.

Abschließend erfolgt durch uns die dingliche Absicherung des aktuellen Erbbauzinsanspruches durch Eintragung von Erhöhungsbeträgen im Erbbaugrundbuch,

Fristgerechte und rechtssichere Umsetzung vertraglich vereinbarter Wertsicherungsklauseln und Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Eine vertragsgemäße Durchführung von Wertsicherungen sowie die Durchsicht, Prüfung und Aufbereitung vorhandener Daten bilden die Basis für aussagekräftige Statistiken, die für Handlungsempfehlungen herangezogen werden.

Zu unseren Leistungen gehört eine Bereitstellung eines Basisberichts mit Angaben zu laufenden Erbbauzinseinnahmen und Rahmendaten der Erbbaurechte, wie bspw. Grundstücksgröße, Laufzeit, Laufzeitende, Anzahl Erbbauberechtigter, voraussichtlich nächster Wertsicherung und/oder Angaben zu Wertsicherungsbedingungen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Bereitstellung individueller Berichte zu auslaufenden Erbbaurechten.

Wir übernehmen die proaktive Verlängerung von Erbbaurechten nach bewährtem Konzept. Dafür erstellen wir die entsprechenden Angebote an die Vertragspartner und übersenden ein Muster für den neuen Erbbaurechtsvertrag.

Nach erfolgter Einigung organisieren und koordinieren wir den Notartermin oder übernehmen diesen, sofern Sie dies wünschen.

Wir übernehmen die Prüfung neuer Erbbaurechtsverträge und die Erstellung nach eigenen Mustern. Im weiteren Verlauf begleiten oder übernehmen wir für Sie die Vertragsverhandlungen.