Bei Streitigkeiten mit Erbbauberechtigten übernehmen wir die Kommunikation mit diesen und steuern Dritte, wie beispielsweise Anwaltskanzleien oder Gutachterbüros.

Wir begleiten unter anderem Gerichtsverfahren für den Grundstückseigentümer mit dem Ziel der Durchsetzung von Erbbauzinsanpassungsansprüchen.

Auch wenn es im Vertragsverhältnis mal nicht reibungslos läuft, sind wir für Sie da. Wir übernehmen für Sie die Durchführung des Mahnwesens und die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Das Tagesgeschäft der Verwaltung von Erbbauchten bringt zahlreiche Herausforderungen und Fragestellungen mit sich. Wir beraten und begleiten Sie bei den unterschiedlichen Themen von der ersten Anfrage bis zur letzten Unterschrift.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Fragestellungen, bei denen wir Sie beraten und begleiten:

  • Neubestellung von Erbbaurechten
  • Vorkaufsrechtsausübung
  • Heimfallausübung
  • Belastungsgrenzen
  • gewerbliche Erbbaurechte und vertragliche Kontrollrechte
  • Möglichkeiten außerordentlicher Erbbauzinsanpassungen