Wir übernehmen für Sie sämtliche Aufgaben, die für die Übertragung und Belastung von Erbbauchten erforderlich sind. Dazu gehören die Prüfung und Korrektur von Erbbaurechtskaufverträgen, Grundschuldbestellungsurkunden und Stillhalteerklärungen sowie die Sicherstellung der zukünftigen Erbbauzinszahlungen.
Weiterhin kümmern wir uns um die Erstellung der notwendigen Zustimmungserklärungen, die Kontrolle der Grundbucheintragungen und sind für Sie Ansprechpartner für Notare, Käufer, Erbbaurechtsnehmer sowie Banken und Makler.
Abschließend sorgen wir für die Übernahme der Käufer als neue Erbbauberechtigte in die Buchhaltung.
Im ersten Schritt prüfen wir die Wertsicherungsklausel im Zuge der Übernahme der Verwaltung. Darauf basierend erstellen wir die individuelle Berechnung unter Berücksichtigung der vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben, wie § 9a ErbbauRG.
Wir übernehmen für Sie die professionelle und seriöse Mitteilung der Anpassung des Erbbauzinses an die Erbbauberechtigten mit entsprechenden Nachweisen. Darüber hinaus sind wir telefonischer Ansprechpartner für Erbbauberechtigte bei Fragen zur Wertsicherung.
Abschließend erfolgt durch uns die dingliche Absicherung des aktuellen Erbbauzinsanspruches durch Eintragung von Erhöhungsbeträgen im Erbbaugrundbuch,
Fristgerechte und rechtssichere Umsetzung vertraglich vereinbarter Wertsicherungsklauseln und Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.